Aufdecker
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faq

Manche Fragen kommen einfach immer wieder.
Hier klären wir die häufigsten.

Ganz einfach: Du steckst Zeit und Energie in die Herstellung deiner Fotos und andere stehlen sie einfach. Das finden wir nicht fair. 

Hier ist ein Auszug von https://rsv-fotografen.at/allgemeines/

Rechtsschutz
Kostenlose* anwaltliche Vertretung vor Gericht (nur Inland) in aktiven Urheberrechtstreitigkeiten im Rahmen der bestehenden Rechtsschutzversicherung bis zur
Streitwertobergrenze von insgesamt Euro 20.000,- pro Rechtsfall für:
• alle Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz
• Aktivstreitigkeiten betreffend Herausgabeansprüche und damit im Zusammenhang stehende finanzielle Ansprüche (Blockierungsgebühr, etc.)
• Geltendmachung vereinbarter Werk- und/oder Veröffentlichungshonorare, allerdings nur im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung. Die Vertretung in diesen Rechtsfällen umfasst auch die außergerichtliche Geltendmachung der Mitgliederansprüche.

* Aus Erträgen von Vertretungen in Rechtschutzsachen ist ein Anteil von 10 von Hundert in die Rücklage für Rechtsvertretung der Bundesinnung der Berufsfotografen abzuführen.

Nicht umfasst von der Vertretung sind vor allem:
• Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten,
• Vertragsberatungen sowie
• Passiv-Streitigkeiten, d.h. Fälle, in denen das Mitglied selbst Rechtsverletzer ist; häufigster Fall ist die Verletzung des so genannten “Rechtes am eigenen Bild” (§ 78 UrhG). Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern kann zum Zweck der außergerichtlichen Einigung der Schlichtungsausschuss angerufen werden. Rechtsschutz kann jedenfalls nur einem der Streitteile gewährt werden, worüber der Schlichtungsausschuss entscheidet.

Eintreibung
Zugunsten der RSV-Mitglieder besteht eine Rechtsschutzversicherung des RSV bei der Wiener Städtischen Versicherung AG. Diese deckt unter anderem die Eintreibung von Rechnungsforderungen bis zu € 6.000,00, ausgenommen im Rahmen der Schulfotografie zwischen € 50,00 und € 6.000,00. Maßgeblich dafür ist der Brutto-Rechnungsbetrag. Von der Versicherung umfasst ist die gerichtliche Geltendmachung dieser Forderungen einschließlich der zwangsweisen Eintreibung derselben und der Anmeldung dieser Forderungen in einem allfälligen Konkursverfahren. Auch dann, wenn die Forderung gerichtlich bestritten werden sollte, besteht eine aufrechte Rechts-schutzdeckung für alle Verfahrenskosten einschließlich Gerichts- und Sach-verständigengebühren sowie allfällige Kostenverpflichtungen gegenüber der Gegenseite.

Die Schadensmeldung erfolgt unter office@rsv-fotografen.at oder office@sp-r.at

Für diese Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte lies die Versicherungsbedingungen auf www.rsv-fotografen.at nach.

Diese Frage stellen wir uns auch. Am besten, du stellst sie deinem Landesinnungsmeister.

Du kannst allerdings Einzelmitglied beim RSV (Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs) werden. 

Nähere Informationen findest du unter www.rsv-fotografen.at

Nein, finden wir gar nicht. Der zusätzliche Umsatz wird aufgrund deiner Fotos UND durch unser System, Know- How und unsere Arbeitsleistung erzielt. Wir sehen das als win-win-Kooperation.
Ohne Lichtbilder – kein Umsatz, ohne aufdecker.at kein Umsatz. Klingt also fair oder?

Dein Anteil an der Entschädigungsleistung wird dir von unseren Anwälten ausgezahlt sobald die Entschädigung eingelangt ist. Je nach Verfahren kann das nach etwa 3 wochen sein – bei gerichtlicher Geltendmachung auch mal einige Monate dauern. Aber gut Ding braucht Weile!

Solltest du es mal eilig haben kaufen wir dir deine Rechte ab und du kommst sofort zu Cash.

Natürlich! Wir halten dich nicht davon ab. Unser Mehrwert besteht in der Aufbereitung, Strukturierung, Analyse und Vorprüfung der Funde. 

Aber versuch mal 1000 Bilder in die Google Bildsuchmaschine einzuspielen. Wirst sehen das macht nur wenig Spaß 😉

JA. Unsere Computer helfen uns tatkräftig dabei. Neukunden beschränken wir zu Beginn auf 10.000 Fotos. Mindestupload sind 1.000 Fotos. Warum? Mit mehr Ausgangsmaterial finden wir in der Regel auch mehr.

Für den Upload benötigen wir das Format .JPG / .JPEG in einer Auflösung von max. 1000px auf der längsten Seite. Bestenfalls unter 1mb. Das hilft uns bei einer schnellen Abwicklung